ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR PRODUKTE DER REVENTON
GROUP Sp. z o.o. für den HANDELSPARTNER
von 20.01.2025


I. DEFINITIONEN
Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
1. AGB – diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Produktgarantie;
2. Verkäufer – Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Reventon Group, Wyzwolenia Str. 556, 43-
340 Kozy, NIP-Nr.: 9372675006, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters
unter der Nummer 0000566305, REGON-Nr. 361958427, Stammkapital: 100.000,00 PLN;
3. Produkte – Produkte, Waren und Güter, die das vom Verkäufer zum Verkauf angebotene Sortiment
bilden;
4. Verbraucher – der Käufer der Produkte, der eine natürliche Person ist, die kein Unternehmer ist oder
der Einkäufe in einem Umfang tätigt, der nicht direkt mit seiner geschäftlichen oder beruflichen
Tätigkeit zusammenhängt;
5. Handelspartner – außer dem Verbraucher eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine
Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, der durch besondere Bestimmungen die
Rechtsfähigkeit zuerkannt wird und die am Kauf oder Erwerb von Produkten vom Verkäufer
interessiert ist;
6. Endkunde – Subjekt (Einheit), für das der Handelspartner vom Verkäufer gekaufte Produkte anbietet,
verkauft oder liefert;
7. Bestellungen – Bestellungen von Produkten, die gemäß dem in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vorgesehenen Verfahren aufgegeben werden.


II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss und die Durchführung von
Produktkaufverträgen zwischen dem Verkäufer und dem Handelspartner.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für den Abschluss von Kaufverträgen
zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher.
3. Der Verkäufer bietet die Möglichkeit, individuelle schriftliche Handelsverträge durch gegenseitige
Verhandlungen zwischen den Parteien abzuschließen. Bei Widersprüchen zwischen diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den getroffenen Vertragslösungen gehen die
Bestimmungen des Vertrages vor.
4. Einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur mit vorheriger
schriftlicher oder elektronischer (E-Mail) Zustimmung des Verkäufers geändert oder ausgeschlossen
werden, unter Androhung der Nichtigkeit, unterzeichnet durch vertretungsberechtigte Personen.
5. Die Möglichkeit der Nutzung von Vertragsmustern/Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Handelspartners ist ausgeschlossen. Etwaige Vertragsmuster oder Allgemeine
Geschäftsbedingungen, auf die sich der Handelspartner in der Bestellung, Rechnung, E-Mail-
Korrespondenz oder anderen an den Verkäufer übermittelten Dokumenten beruft, haben für den
Verkäufer keinerlei Auswirkungen und begründen keine Verpflichtungen seitens des Verkäufers und
stellen keine Vereinbarungen zwischen dem Handelspartner und dem Verkäufer dar, es sei denn, der
Verkäufer hat dem Inhalt des Vertragsmusters oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Handelspartners ausdrücklich schriftlich zugestimmt unter Androhung der Nichtigkeit. Eine solche
Zustimmung kann nur dadurch zum Ausdruck gebracht werden, dass der Verkäufer den Inhalt des
Standardvertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners unterzeichnet,
und nicht unter dem Dokument, das sich auf den Standardvertrag oder die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners bezieht. Diese Voraussetzung wird insbesondere nicht
durch eine Handlung des Verkäufers erfüllt, die als stillschweigende Annahme des Vertragsmusters
oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Handelspartners, einschließlich der Bestätigung der
Bestellung oder des Beginns der Auftragsausführung, angesehen werden könnte.


III. BESTELLUNGEN
1. Bestellungen werden durch den Handelspartner aufgegeben:
a) schriftlich über ein Papierdokument oder
b) an die auf der Website www.reventongroup.eu angegebene E-Mail-Adresse oder ausdrücklich zu
diesem Zweck dem Partner mitgeteilt wird,
c) über das B2B-Portal, das Handelspartnern vom Verkäufer zum Zweck der Auftragserteilung zur
Verfügung gestellt wird.
2. Informationen zu den Produkten auf der Website, in E-Mails, Newslettern, Werbebroschüren,
Prospekten und Katalogen des Verkäufers stellen kein Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung
zum Abschluss eines Vertrages dar.
3. Alle dem Handelspartner vom Verkäufer vorgelegten Angebote sind nur für den darin angegebenen
Zeitraum gültig und verfallen nach Ablauf dieses Zeitraums, ohne dass es eines Widerrufs bedarf.
Sofern nicht anders vereinbart, ist das Angebot 7 (sieben) Werktage ab dem Datum seiner
Übermittlung an den Handelspartner gültig. Die im Angebot des Verkäufers angegebenen
Liefertermine (oder Termine) gelten für den Handelspartner nur als Richtwerte und sind völlig
unverbindlich.
4. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung bestätigt. Unter Bestätigung
der Auftragserteilung versteht man deren schriftliche Bestätigung sowie in Form einer E-Mail
und/oder einer Proforma-Rechnung, die in elektronischer Form an die vom Handelspartner
angegebene E-Mail-Adresse (im Folgenden: : Auftragsbestätigung).
5. Bis zur Übermittlung der Auftragsbestätigung ist der Verkäufer berechtigt, die Bestellung zu
stornieren. Gleichzeitig kann das Versäumnis, die Bestellung zu stornieren, nicht als deren
Bestätigung angesehen werden, es sei denn, der Verkäufer führt die Bearbeitung der Bestellung fort.
6. Der Verkäufer kann die Ausführung einer Bestellung eines Geschäftspartners davon abhängig
machen, dass der Partner innerhalb der in der Pro-forma-Rechnung angegebenen Frist eine
Vorauszahlung für das bestellte Produkt auf das Konto leistet. Wenn für das bestellte Produkt eine
Vorauszahlung erforderlich ist, wird der Verkäufer dies spätestens bei der Auftragsbestätigung unter
Angabe des erforderlichen Vorauszahlungsbetrags mitteilen. Die in diesem Abschnitt genannte
Vorauszahlung ist nicht erstattungsfähig.
7. Erhält der Geschäftspartner vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung oder auf der Proforma-
Rechnung Bedingungen, die von den in der Bestellung enthaltenen Bedingungen abweichen, ist er
verpflichtet, diese Bedingungen unverzüglich schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) zu bestätigen.
. Auch wenn eine Bestätigung des Geschäftspartners mit gleichzeitiger Zahlung der Proforma-
Rechnung fehlt, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Zahlung der Proforma-Rechnung zu den auf
dieser Rechnung angegebenen Bedingungen zustande.
8. Eventuelle Stornierungen oder Änderungen der Bestellung durch den Handelspartner sind ohne
vorherige Zustimmung oder anschließende schriftliche Annahme durch den Verkäufer, auch in
elektronischer Form an die vom Partner angegebene E-Mail-Adresse, nicht gültig.
9. Eine Person, die im Namen des Geschäftspartners Briefe oder elektronische Korrespondenz
unterzeichnet, gilt als gesetzlich bevollmächtigt im Namen des Geschäftspartners und ist befugt,
Bestellungen aufzugeben und die Bedingungen des Produktkaufvertrags festzulegen, ohne dass der
Geschäftspartner dieser Person gesonderte Vollmachten gewähren muss. Der Verkäufer behält sich
das Recht vor, im Zweifelsfall die Vorlage der Originalvollmacht zu verlangen. Alle Bestellungen und
Erklärungen, die über das B2B-Portal unter Verwendung des einem Geschäftspartner zugewiesenen
Benutzernamens und Passworts abgegeben werden, gelten als von diesem Geschäftspartner
abgegeben. Der Geschäftspartner trägt die volle Verantwortung für die Handlungen der Personen,
denen er seine Anmeldedaten zur Verfügung stellt.


IV. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, gelten für jede Bestellung die vom
Verkäufer im Angebot angegebenen Preise und Zahlungsbedingungen, bei deren Fehlen oder
begründeten Zweifeln gelten Katalogpreise gültig zum Zeitpunkt der Bestellung.
2. Die Verwendung der aktuellen Katalogpreise gilt auch für Bestellungen, die auf der Grundlage einer
schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Handelspartner und dem Verkäufer erfolgen, sofern sich
die Preisvereinbarung auf die Preisliste bezieht. Eine Änderung der Preisliste stellt keine Änderung
des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages dar.
3. Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind Nettopreise.
4. Es gilt die Regel, dass der Handelspartner den Preis in Form einer 100-prozentigen Vorauszahlung vor
Abholung des Produkts durch den Handelspartner spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss
des Kaufvertrags zahlt, es sei denn, die Parteien einigen sich individuell auf andere
Zahlungsbedingungen bei der Bestellung.
5. Der Verkauf von Produkten wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit einer Rechnung mit
ausgewiesener Mehrwertsteuer dokumentiert. Der Handelspartner ist damit einverstanden, dass der
Verkäufer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ohne Unterschrift ausstellt und diese
in elektronischer Form an den Handelspartner an die zuvor im Bestellinhalt angegebene E-Mail-
Adresse sendet.
6. Preise für Produkte, die gemäß der gültigen Katalogpreisliste des Verkäufers ermittelt werden,
können um den Betrag des Rabatts reduziert werden, der sich aus detaillierten Vereinbarungen mit
dem Handelspartner ergibt.
7. Die in diesen AGB genannten Katalogpreisliste des Verkäufers:
a) wird immer in PLN und/oder Euro angegeben und beinhaltet keine Steuer auf Waren und
Dienstleistungen [Nettopreis].
b) wird auf Basis des Lagers FCA REVENTON Kozy (Incoterms 2020) angegeben..
8. Bei Änderungen der Katalogpreise durch den Verkäufer werden dem Handelspartner unverzüglich
neue Preislisten an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugesandt und treten in Kraft am:
a) Tag nach dem Tag der Übermittlung per E-Mail an den Partner oder,
b) direkt in der Preisliste angegeben, wenn ein solcher Tag in der neuen Preisliste eindeutig
angegeben ist.
9. Die Abgabe einer Bestellung durch den Handelspartner nach Zustellung der geänderten Preislisten
gilt als Anerkennung der am Tag der Bestellung gültigen Katalogpreise.
10. Der Verkaufspreis des Produkts beinhaltet nicht die Kosten für den Transport der Produkte vom Lager
des Verkäufers zu dem vom Handelspartner angegebenen Ort, sofern die Parteien nicht gesondert
etwas anderes vereinbaren. Vor Abschluss des Kaufvertrages wird der Handelspartner über die
detaillierten Kosten für den Transport der Produkte informiert.
11. Der Verkäufer ist berechtigt, von der Herausgabe der Produkte abzusehen, wenn der
Geschäftspartner mit der Zahlung fälliger Beträge an den Verkäufer in Verzug ist, bis alle
Verpflichtungen des Geschäftspartners gegenüber dem Verkäufer beglichen sind.
12. Kommt der Geschäftspartner mit der Zahlung fälliger Beträge an den Verkäufer in Verzug, kann der
Verkäufer gesetzliche Verzugszinsen bei Handelsgeschäften oder andere ihm gesetzlich zustehende
Zinsen in Rechnung stellen.


V LIEFERUNG UND ABHOLUNG DER PRODUKTE
1. Die Produkte werden zu den Bedingungen des FCA REVENTON Kozy-Lagers (Incoterms 2020)
geliefert, sofern die Parteien nicht schriftlich oder elektronisch etwas anderes vereinbaren.
2. Der Verkäufer stellt sicher, dass die Produkte mit der Verpackungsart verpackt werden, die er im
Hinblick auf die Art der Produkte für am geeignetsten hält. Eventuelle Sonderverpackungen (vom
Handelspartner vor Auftragserteilung zu bestellen) bedürfen einer ausdrücklichen vorherigen
schriftlichen Vereinbarung unter Angabe der vom Handelspartner zu tragenden Mehrkosten.
3. Wenn die Möglichkeit der Abholung des Produkts im Lager des Verkäufers angenommen wird, ist der
Geschäftspartner verpflichtet, das gekaufte Produkt innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der
Information des Verkäufers über seine Abholbereitschaft abzuholen. Im Falle einer verspäteten
Annahme kann dem Handelspartner Lagerkosten in Rechnung gestellt werden und er ist verpflichtet,
etwaige daraus resultierende Schäden zu ersetzen.
4. Wenn die Option zur Abholung des Produkts an dem vom Handelspartner angegebenen Ort
angenommen wird, ist der Handelspartner verpflichtet, das Produkt innerhalb des vom Verkäufer
angegebenen Liefertermins am vereinbarten Ort abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der
Geschäftspartner verpflichtet sein, den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen, einschließlich:
zusätzliche Transport- und Lagerkosten in Höhe von mindestens 1 % des Katalogpreises des Produkts
für jeden angefangenen Lagertag, jedoch nicht weniger als 12 EURO netto.
5. Sollen die Produkte gemäß den Vereinbarungen zwischen den Parteien vom Verkäufer an den zuvor
vom Handelspartner angegebenen Ort geliefert werden, erfolgt der Transport ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Handelspartners.
6. Die Bedingungen und Termine der Lieferungen von Transportunternehmen an Handelspartner
richten sich nach den Vorschriften der Kurierunternehmen.
7. Wenn das Produkt nicht abgeholt wird, hat dies keinen Einfluss auf die geltenden Zahlungsfristen.
Wenn die Zahlung nach der Lieferung erfolgen soll, gelten die Zahlungsfristen ab dem Datum, an dem
der Verkäufer Informationen über die Möglichkeit der Abholung des Produkts mitteilt.
8. Der Verkäufer kann die Freigabe der Produkte an den Handelspartner davon abhängig machen, dass
der für die Lieferung der Produkte geschuldete Betrag ganz oder teilweise beglichen werden muss,
insbesondere:
a) den Gesamtpreis der Produkte, abzüglich etwaiger im Rahmen der Proforma-Rechnung
geleisteter Vorauszahlungen;
b) die Kosten für den Transport der Produkte zum Handelspartner oder dem von ihm angegebenen
Ort,
c) die Kosten für zusätzliche Lagerung und/oder nicht erfüllte Lieferung, berechnet gemäß den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9. Als Liefertermin gilt jeweils der früheste der folgenden Termine: der Tag des tatsächlichen Erhalts der
Ware beim Geschäftspartner oder der vom Verkäufer gemäß Abschnitt als Liefertag angegebene Tag
3 oder Abschnitt 4 oder der von den Parteien individuell als Liefertag vereinbarte Tag (im Folgenden:
Liefertag).
10. Nach Erhalt des gekauften Produkts ist der Geschäftspartner verpflichtet, den Erhalt schriftlich zu
bestätigen.
11. Im Falle der Lieferung an den vom Handelspartner angegebenen Ort ist der Handelspartner
(einschließlich seines in der eingereichten Bestellung angegebenen Vertreters) zum Zeitpunkt der
Entladung der Produktlieferung verpflichtet, das Produkt hinsichtlich Menge und Qualität zu
überprüfen Bedingungen der sichtbaren physikalischen Eigenschaften zu erfüllen und eine
schriftliche Bestätigung des Erhalts des Produkts auf einem Lieferdokument zu erstellen, in der
etwaige Mengenmängel/-schäden usw. angegeben werden.
12. Bei Mengenunterschieden zwischen dem Lieferschein und dem gelieferten Produkt oder bei
Feststellung sichtbarer Mängel oder Schäden am Produkt ist der Handelspartner verpflichtet, einen
Bericht über die Lieferabweichungen zu erstellen, der vom Fahrer zu unterzeichnen ist der
Handelspartner oder sein Vertreter. Bei Unterlassung der vorstehenden Verpflichtung sind
diesbezügliche Reklamationen nicht zulässig. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den
gemeldeten Schaden am Lieferort zu überprüfen. Das Fehlen der Zustimmung des Handelspartners
zur Durchführung einer solchen Inspektion führt automatisch zur Ablehnung der Reklamation durch
den Verkäufer..
13. Wenn der Handelspartner oder eine von ihm zu der Abholung des Produkts in seinem Namen
bevollmächtigte Person innerhalb von 5 Werktagen ab dem Ausstellungsdatum ein Dokument
unterzeichnet, das die Freigabe des Produkts ohne Kommentare oder das Versäumnis bestätigt, oder
wenn ein separater Bericht über die Nichteinhaltung erstellt wird, bedeutet das, dass das Produkt
vom Geschäftspartner geprüft wurde und vorbehaltlos in Empfang genommen wurde.
14. Kommt der Geschäftspartner seiner Verpflichtung aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht nach,
kann der Verkäufer nach fruchtlosem Ablauf der dem Geschäftspartner gesetzten Nachfrist vom
Kaufvertrag zurücktreten und den Geschäftspartner mit einer Vertragsstrafe belasten Strafe in Höhe
des Betrags der für die Bestellung gezahlten Vorauszahlung. Das Recht des Verkäufers, einen über
die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die
Nichterfüllung der Verpflichtung durch den Handelspartner ist als Rücktritt von der Bestellung nach
Beginn ihrer Ausführung oder als Nichtabholung des Auftragsgegenstands am angegebenen Ort und
zur angegebenen Zeit aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, oder als
Nichtzahlung des Preises innerhalb dieser Frist zu verstehen den vereinbarten Termin. Die
Aufrechnung mit gegenseitigen Forderungen des Handelspartners und des Verkäufers ist zulässig.
15. Sollte sich nach Abschluss des Kaufvertrages herausstellen, dass das Produkt aus marktbedingten
Gründen (z.B. Störungen in den Lieferketten) nicht oder zu einem höheren Preis verfügbar ist, kann
der Verkäufer vom mit dem Geschäftspartner geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten, die vom
Geschäftspartner erhaltenen Beträge unverzüglich zurückzuerstatten, ohne dass diesbezüglich für
den Verkäufer negative Folgen entstehen. Der Verkäufer kann das in diesem Punkt genannte
Widerrufsrecht vor dem Liefertermin oder innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf dieser Frist ausüben.


VI. FRIST FÜR DEN AUFTRAGSABSCHLUSS
1. Die Bestellung wird innerhalb des vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitraums
(angegeben als Woche oder Tag) ausgeführt. Die Frist für den Abschluss der Bestellung umfasst nicht
die Frist für die Lieferung des Produkts durch das Transportunternehmen.
2. Die Frist für den Abschluss der Bestellung läuft, nachdem der Verkäufer eine Vorauszahlung vom
Handelspartner auf der Grundlage einer Proforma-Rechnung erhalten hat oder nachdem der
Handelspartner die Auftragsbestätigung erhalten hat – je nachdem, welches Datum später liegt.
3. Der Verkäufer erklärt, dass das Datum der Auftragsabwicklung ein Richtwert ist und sich
insbesondere in den folgenden Situationen ändern kann:
a) ein akzeptierter Antrag auf Verschiebung der Lieferung aus Gründen, die dem Handelspartner
zuzuschreiben sind;
b) Zahlungsverzögerungen des Partners;
c) höhere Gewalt.
d) Verzögerungen, die aus anderen Gründen resultieren, einschließlich solcher, die dem Verkäufer
oder seinen Lieferanten zuzuschreiben sind.
4. In den oben genannten Fällen verlängert sich die Frist für die Ausführung der Bestellung um den
Zeitraum des Eintretens dieser Umstände, unter Berücksichtigung der Zeit, die der Verkäufer für die
Wiederaufnahme der Lieferung benötigt. Der Verkäufer trägt hierdurch keine Mehrkosten.
5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Bestellung auch durch Teillieferungen abzuwickeln und
abhängig von den durchgeführten Lieferungen Teilrechnungen auszustellen. Beabsichtigt der
Handelspartner nicht, Teillieferungen des Produkts anzunehmen, ist er verpflichtet, spätestens am
Tag der Bestellung eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer abzugeben.


VII. HAFTUNG FÜR PRODUKTMÄNGEL
1. Der Verkäufer gewährt dem Handelspartner eine Beschaffenheitsgarantie zu den in diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen.
2. Die Gewährleistungshaftung des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel des Produktes ist im
größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
3. Der Verkäufer garantiert die Mangelfreiheit der Verarbeitungsqualität der Produkte sowie die
Übereinstimmung der Produkte mit den technischen Spezifikationen und etwaigen vom Verkäufer
bereitgestellten und zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich akzeptierten Mustern oder
Prototypen.
4. Die Garantie wird für einen Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) Monaten ab dem Kaufdatum des
Produkts durch den Endkunden (d. h. dem Ausstellungsdatum des Kaufbelegs) gewährt, jedoch nicht
länger als 30 [dreißig] Monate ab dem Lieferdatum.
5. Die Garantie gilt in dem Land, in dem der Geschäftspartner seinen Geschäftssitz hat, es sei denn, der
Verkäufer stimmt schriftlich einer Ausweitung der Garantie auf weitere Gebiete zu.
6. Der Verkäufer macht keine Zusicherungen hinsichtlich der Eigenschaften der Produkte, die über die
im Absatz 3 Kapitel VII zwischen den Parteien ausdrücklich genannten und schriftlich vereinbarten
hinausgehen. Der Verkäufer übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass das Produkt dem vom
Geschäftspartner bzw. Endkunden beabsichtigten Verwendungszweck entspricht.
7. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Produkt bzw. die Komponente, die er für defekt hält, nach
eigenem Ermessen zu reparieren oder zu ersetzen und, falls dies nicht möglich ist, dem
Geschäftspartner den gezahlten Preis zurückzuerstatten oder zu mindern. Der maximale
Rückerstattungswert entspricht dem Kaufpreis des Produkts. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
8. Im Falle einer Reparatur oder eines Austauschs der Produkte erhält der Handelspartner das reparierte
oder ausgetauschte Produkt auf Kosten des Verkäufers (einschließlich Versandkosten). Die
Einsendung des Produkts zur Reparatur an den Verkäufer bedarf der vorherigen Absprache mit dem
Verkäufer.
9. Im Falle des Austausches einer Gerätekomponente durch eine neue verlängert sich die Garantiezeit
für das gesamte Produkt nicht.
10. Der Verkäufer übernimmt nicht die Kosten für die Demontage und eventuelle Neumontage des
reklamierten Produkts.
11. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, Fehler oder Qualitätsmängel der Produkte, die sich ergeben
aus:
a) Mängel und Unvollkommenheiten oder Fehlmengen an Rohstoffen und Materialien oder
Komponenten, die der Verkäufer auf Grundlage der Vorgaben des Geschäftspartners und/oder
seiner Endkunden bestellt hat,
b) unsachgemäße Lagerung, Montage, Installation oder unsachgemäße Verwendung der Produkte
durch den Partner und/oder seine Endkunden,
c) Reparaturen, Manipulationen oder Änderungen an den Produkten ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Verkäufers,
d) nachlässige und unprofessionelle Leistungen des Geschäftspartners und/oder seiner Endkunden,
e) normale Abnutzung,
f) schlechte oder unzureichende Lagerung,
g) Nichteinhaltung der in der technischen Dokumentation der Produkte enthaltenen Wartungs- und
Inspektionsbedingungen;
h) Mängel und Schäden, die während des Transports zum Geschäftspartner entstanden sind.
12. Die Garantie deckt keine Mängel ab, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Produkte und durch
negative äußere Einflüsse entstehen, einschließlich:
a) mechanische Beschädigungen (Stöße, Abrieb usw.),
b) längerer Kontakt mit Wasser, Überschwemmung,
c) ungeeignete Raumtemperatur,
d) unsachgemäße oder fehlende Wartung (z. B. Verwendung aggressiver Chemikalien oder
Reinigungsmittel, die nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet sind),
e) Fehlen regelmäßiger technischer Kontrollen (gemäß technischer Dokumentation),
f) direkter Kontakt mit Feuer oder Kontakt mit einem sehr heißen Gegenstand,
g) übermäßige Überlastung,
h) jede andere Verwendung der Produkte, die nicht den in der technischen Dokumentation des
Produkts angegebenen Bedingungen entspricht.
13. Von der Garantie sind außerdem nicht erfasst:
a) einfache Tätigkeiten, die der Benutzer selbstständig durchführen kann, z. B. Batterie wechseln,
Scharniere einstellen, eine lose Schraube festziehen, Schmutz entfernen usw.,
b) geringfügige Abweichungen von den auf der Website des Verkäufers verfügbaren und/oder dem
Geschäftspartner übermittelten Zeichnungen, Fotos oder Visualisierungen;
c) geringfügige Abweichungen in Bezug auf die technischen oder optischen Merkmale der
bereitgestellten Muster oder Prototypen;
d) charakteristische Eigenschaften der verwendeten Werkstoffe, z. B. bei Stahl oder EPP: Struktur,
Naturfarbe, Oberfläche;
e) geringfügige Farbabweichungen gegenüber den vorgelegten Prototypen oder
Veredelungsmustern;
f) geringfügige Unterschiede im Farbton der Oberfläche und/oder des Lacks aus verschiedenen
Produktionschargen.
g) Schäden an den Produkten, die durch unsachgemäße Montage oder Installation verursacht
wurden.


VIII. BESCHWERDEVERFAHREN
1. Beschwerden sind über das auf der Website (unter:
https://reventongroup.de/de/beschwerdeformular/) verfügbare Beschwerdeformular einzureichen.
Dem Bericht ist ein Scan/Foto der Kaufrechnung beizufügen.
2. Der Handelspartner ermöglicht – auf ausdrücklichen Wunsch des Verkäufers – die Besichtigung des
mangelhaften Produkts, um die Möglichkeiten einer bestmöglichen Durchführung des
Reklamationsverfahrens zu beurteilen. Die Unmöglichkeit einer Prüfung stellt einen Grund zur
Ablehnung der Reklamation dar.
3. Das reklamierte Produkt muss über Kennzeichnungen verfügen, die eine eindeutige Identifizierung
ermöglichen.
4. Alle Beschwerden im Zusammenhang mit Mängeln oder Fehlern an den Produkten müssen dem
Verkäufer – bei sonstiger Ablehnung – innerhalb der folgenden Fristen gemeldet werden:
a) sofort nach der Lieferung an den Geschäftspartner, wenn eine Beschädigung und/oder sichtbare
Verpackungsmängel festgestellt werden und infolgedessen bei der Inspektion der gelieferten
Ware– in Anwesenheit des Spediteurs/Kuriers beim Empfang der Produkte – mechanische
Schäden festgestellt werden,
b) im Falle der Nichtübereinstimmung des Produkts mit dem Vertrag – innerhalb von 5 Tagen ab
dem Datum des Erhalts gemäß Kapitel V der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Sonderfall
einer mechanischen Beschädigung ohne Beschädigung der Originalverpackung ist der
Geschäftspartner zudem verpflichtet, die Originalverpackung aufzubewahren und vorzulegen,
um etwaige Transportschäden auszuschließen, andernfalls verfällt die Geltendmachung der
Garantierechte,
c) bei Mängeln, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht entdeckt werden können,
innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Entdeckung.
5. Der Verkäufer informiert den Geschäftspartner über die Annahme oder Ablehnung der Reklamation
innerhalb von 14 Kalendertagen nach ordnungsgemäßer Einreichung der Reklamation.
6. Wenn für den Austausch Ersatzteile und/oder das Produkt importiert werden müssen oder in anderen
technisch bedingten Fällen, kann die Frist zur Prüfung der Reklamation auf 90 Tage verlängert
werden.
7. Sofern die Art des Mangels eine Beseitigung im Werkszustand nicht erfordert, kann eine
Garantiereparatur mit dem Ziel der Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes des
Produktes auch durch die Übersendung von Ersatzteilen an den Partner erfolgen. Der Verkäufer
behält sich dann vor, die Reparatur beim Handelspartner durch sein Service-Center durchführen zu
lassen.
8. Da der Verkäufer keine Vertragspartei zwischen dem Handelspartner und dem Endkunden ist, gilt
folgendes:
a) Der Verkäufer übernimmt die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Gewährleistung und
dem Reklamationsverfahren nur in dem in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen
festgelegten Umfang;
b) Der Geschäftspartner trägt die alleinige Verantwortung, Kosten und Risiken im Zusammenhang
mit allen Verpflichtungen, die über die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen hinausgehen,
c) im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen den Verkäufer im Zusammenhang
mit Punkt b dieses Absatzes verpflichtet sich der Handelspartner, den Verkäufer von jeglicher
Haftung freizustellen und alle dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten
und Schäden zu übernehmen, einschließlich Die Kosten der gerichtlichen oder
außergerichtlichen Auseinandersetzung zu tragen und auf Verlangen des Verkäufers auch auf
Seiten des Verkäufers dem Rechtsstreit beizutreten.


IX. RÜCKTRITT VOM VERTRAG / RÜCKGABE VON PRODUKTEN
1. Der Verkäufer schließt grundsätzlich die Möglichkeit einer Rückgabe der Produkte durch den
Handelspartner aus, auch wenn der Endkunde die Bestellung storniert. Die Rückgabe des Produkts
ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer (E-Mail oder Fax) Zustimmung des
Verkäufers möglich, die in Ausnahmefällen vom Verkäufer erteilt werden kann. Stimmt der Verkäufer
der Rücksendung zu, werden nur unbenutzte, unbeschädigte Produkte in der Originalverpackung des
Verkäufers zurückgesandt.
2. Nicht standardmäßige Produkte, die auf besonderen Wunsch des Handelspartners hergestellt
wurden, sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
3. Der Geschäftspartner ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vertragserfüllung in
sonstiger Weise zu verweigern, insbesondere nicht, wenn er eine Bestellung aufgibt, die seiner
Meinung nach fehlerhaft ist. Wenn der Handelspartner die Bestellung storniert oder das Produkt
nicht abholt, werden dem Handelspartner der Preis des Produkts und alle Kosten in Rechnung
gestellt, die dem Verkäufer dadurch entstanden sind, dass der Handelspartner die Bestellung nicht
abgeholt hat.
4. Wenn die Verzögerung bei der Ausführung der Bestellung seitens des Verkäufers länger als 30
(dreißig) Werktage dauert, hat der Geschäftspartner das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem
er den Verkäufer zur Vertragserfüllung aufgefordert und ihm eine Frist gesetzt hat mindestens 14
Tage für die Umsetzung.
5. Tritt der Handelspartner aus Verschulden des Verkäufers vom Vertrag zurück, ist der Verkäufer nur
zur Rückerstattung des bisher gezahlten Teils des Handelspartners verpflichtet.
6. Der Handelspartner hat den Verkäufer innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach dem
vereinbarten Liefertermin über etwaige Schadensersatzansprüche zu informieren. Die Höhe der
Entschädigung für Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Vertragserfüllung sowie
Verzögerungen darf in keinem Fall den Betrag übersteigen, der dem Gesamtpreis der Produkte
entspricht, für die sich der Rücktritt bezieht. Die Haftung des Verkäufers ist auf den Schadenswert
beschränkt. Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Geschäftspartner für entgangenen Gewinn
ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung von durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ausgeschlossenen Ansprüchen des Handelspartners ist ausgeschlossen.
7. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Haftungsbeschränkungen gelten
nicht in den Fällen, in denen der Verkäufer einen Schaden vorsätzlich verursacht hat.


X VERTRAULICHKEIT
1. Alle Informationen, die der Handelspartner im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung
oder der Beziehung mit dem Verkäufer erhält, insbesondere alle organisatorischen, kaufmännischen
und technischen Informationen über den Verkäufer, die nicht öffentlich bekannt gegeben werden,
gelten als vertrauliche Informationen und werden als solche nicht an Dritte weitergegeben werden.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Fälle, in denen sich die Auskunftspflicht aus zwingenden
Rechtsvorschriften ergibt. Insbesondere verpflichtet sich der Handelspartner, Informationen über
Umfang und Umfang des Handels, angewandte Preise und Rabatte, technische Spezifikationen der
Produkte, technische Zeichnungen, Beschreibungen, technologische und logistische Daten
vertraulich zu behandeln.
2. Bei Zweifeln, ob es sich bei bestimmten Informationen um vertrauliche Informationen handelt, ist der
Geschäftspartner verpflichtet, den Verkäufer schriftlich um Klärung dieser Zweifel zu bitten.
3. Der Handelspartner darf vertrauliche Informationen an seine Mitarbeiter, Vertreter oder Berater
weitergeben, soweit dies zur Durchführung des Vertrags mit dem Verkäufer erforderlich ist und diese
Personen zur Geheimhaltung dieser Informationen gemäß den in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen festgelegten Grundsätzen verpflichtet sind .
4. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung der Informationen bleibt auch nach Abschluss der Bestellung
bestehen und kann unter Androhung der Nichtigkeit nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers
aufgehoben werden.


XI. HAFTUNG DES VERKÄUFERS
1. Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Geschäftspartner für die Nichterfüllung oder nicht
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung aus dem mit dem Geschäftspartner geschlossenen
Vertrag ist nur auf den tatsächlichen Schaden des Geschäftspartners beschränkt.
2. Der Verkäufer haftet nicht aus unerlaubter Handlung, vertraglich oder aus irgendeinem Rechtsgrund
für:
a) entgangene Gewinne, Einnahmen oder erwartete Einsparungen des Geschäftspartners, Verlust
des guten Namens, Unfähigkeit zur Geschäftsabwicklung oder sonstige direkte oder indirekte
Schäden, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstehen,
b) für alle Schäden, die aus einer unsachgemäßen Auswahl der Produkte, deren unsachgemäßer
Verwendung, einer Verwendung entgegen dem Verwendungszweck, den Anweisungen oder der
Allgemeine Verkaufs- und Garantiebedingungen für Produkte der Reventon Group Sp. z o.o. _ 20.1.2025
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technische Dokumentation des Produkts resultieren, sowie für alle Schäden, deren Entstehung
oder Ausmaß durch den Zustand und die Eigenschaften des technischen Produkts beeinflusst
wurde Infrastruktur des Geschäftspartners oder Endkunden,
c) Schäden, die Dritten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag entstehen.
3. In jedem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den Nettopreis des Produkts beschränkt, das
Gegenstand des Kaufvertrags ist und auf das sich der Schaden bezieht.
4. Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht für Situationen, in denen der Verkäufer den
Schaden vorsätzlich verursacht hat.
5. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Handelspartner nicht für die Nichterfüllung oder nicht
ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt. In einem solchen Fall kann der
Verkäufer die Lieferung der Produkte aussetzen oder verschieben, bis die Umstände höherer Gewalt
nicht mehr vorliegen, und vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
6. Unter höherer Gewalt versteht man ein plötzliches, äußeres Ereignis, das nicht vernünftigerweise
vorhersehbar war oder außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegt. Zu diesen
Ereignissen zählen insbesondere: Krieg und andere bewaffnete Aktionen, Unruhen und Aufstände,
Terroranschläge, Militär- oder Zivilputsche, Streiks, Kommunikationsschwierigkeiten,
Naturkatastrophen einschließlich: Brände, Wirbelstürme, Überschwemmungen, Erdbeben,
Epidemien, Gesetzesänderungen und Entscheidungen von Behörden , Unterbrechungen der
Versorgung mit Versorgungsleistungen wie Strom, Wasser, Gas, Telekommunikationsdienste,
fehlende oder verspätete Lieferungen von Komponenten durch die Lieferanten des Verkäufers
aufgrund von Ereignissen außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers und/oder außerhalb
der Kontrolle der Lieferanten selbst liegen.
7. Im Falle höherer Gewalt hat der Handelspartner ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers kein
Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Bestellung zu stornieren, und jegliche Haftung für
Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung des Vertrags durch den
Verkäufer ist ausgeschlossen.


XII. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Das an den Handelspartner gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des
Verkaufspreises durch den Handelspartner Eigentum des Verkäufers.
2. Der Handelspartner ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen (durch
Übermittlung des Inhalts der Ansprüche), wenn Dritte gegenüber dem Handelspartner Ansprüche in
Bezug auf das Produkt geltend machen, das Eigentum des Verkäufers bleibt, und Schutzmaßnahmen
zu ergreifen die Rechte des Verkäufers. Nichteinhaltung der oben genannten Punkte Verpflichtungen
können zu einer Schadensersatzpflicht des Geschäftspartners gegenüber dem Verkäufer führen.
3. Kommt der Handelspartner mit der Zahlung des Preises in Verzug (sofern die Parteien einen
Zahlungsaufschub vereinbaren), ist der Verkäufer berechtigt, eine sofortige und bedingungslose
Rückerstattung des ihm gelieferten unbezahlten Produkts auf Kosten des Geschäftspartners zu
verlangen. Dieses Verlangen oder die Rückgabe des Produkts stellt keinen Rücktritt einer der Parteien
vom Vertrag dar, sondern stellt lediglich eine Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des
Handelspartners dar.
4. Im Falle einer Rückgabe des Produkts gemäß Abschnitt 3 und weiterer Nichtzahlung kann der
Verkäufer unbeschadet weiterer ihm zustehender Rechtsbehelfe vom Geschäftspartner
Schadensersatz wegen Abnutzung oder Beschädigung des Produkts sowie eine Vergütung für die
Nutzung des Produkts verlangen.


XIII. DATENSCHUTZ
1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Geschäftspartnern erfolgt im Einklang mit den
Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts, d. h. insbesondere im Einklang mit der
Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April
2016 natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) – die
sog „DSGVO“, das polnische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und das polnische Gesetz
über die Bereitstellung elektronischer Dienste.
2. Der Administrator personenbezogener Daten, d. h. das Unternehmen, das über die Mittel und Zwecke
der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, ist REVENTON GROUP SPÓŁKA Z
OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ mit Sitz in Kozy, ul. Wyzwolenia 556, 43-340 Kozy, KRS:
0000566305, NIP: 9372675006, REGON: 361958427 (im Folgenden: REVENTON). REVENTON
kann auf folgende Weise kontaktiert werden:
a) telefonisch unter: +49 160 93497495;
b) per E-Mail: export@reventongroup.de;
c) schriftlich an folgende Adresse: REVENTON GROUP Sp. z o.o. z o. o., ul. Wyzwolenia 556, 43-
340 Kozy.
3. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten von Handelspartnern oder
vertretungsberechtigten Personen des Handelspartners ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
personenbezogener Daten:
a) Abschluss und Durchführung des Vertrages gemäß Art. 6 Abschnitt 1 Buchstabe b DSGVO, weil
dies zur Erfüllung des Vertrages oder zur Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit
seinem Abschluss/ Durchführung erforderlich ist;
b) Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen von REVENTON gemäß Art. 6 Abschnitt 1 Buchstabe
c DSGVO, wobei es sich um die Speicherung von Daten handelt, soweit dies zur Erfüllung
rechtlicher Verpflichtungen, insbesondere der Vorschriften des Steuerrechts und des
Rechnungslegungsrechts, erforderlich ist;
c) etwaige Feststellung und Geltendmachung von Ansprüchen bzw. Abwehr von Ansprüchen
gemäß Art. 6 Abschnitt 1 Buchstabe f DSGVO, aufgrund des berechtigten Interesses von
REVENTON.
4. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen, die von Handelspartnern zur
Kontaktaufnahme mit REVENTON autorisiert wurden, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
personenbezogener Daten:
a) Abschluss und Durchführung des Vertrags, dessen Vertragspartei der Handelspartner ist, gemäß
Art. 6 Abschnitt 1 Buchstabe f DSGVO, aufgrund des rechtlich berechtigten Interesses von
REVENTON, das in der Notwendigkeit besteht, vom Handelspartner zur Kontaktaufnahme mit
REVENTON autorisierte Personen zu kontaktieren und Korrespondenz zu Zwecken
auszutauschen, die im Zusammenhang mit der mit dem Handelspartner geschlossenen oder
laufenden Zusammenarbeit aus dem geschlossenen Vertrag stehen ;
b) Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen von REVENTON gemäß Art. 6 Abschnitt 1 Buchstabe
c DSGVO, wobei es sich um die Speicherung von Daten handelt, soweit dies zur Erfüllung
rechtlicher Verpflichtungen, insbesondere der Vorschriften des Steuerrechts und des
Rechnungslegungsrechts, erforderlich ist;
c) etwaige Feststellung und Geltendmachung von Ansprüchen bzw. Abwehr von Ansprüchen
gemäß Art. 6 Abschnitt 1 Buchstabe f DSGVO, aufgrund des berechtigten Interesses von
REVENTON.
5. Persönliche Daten der im Abschnitt genannten Personen Die Verarbeitung gemäß Abs. 4 und 5 erfolgt
in folgendem Umfang:
Allgemeine Verkaufs- und Garantiebedingungen für Produkte der Reventon Group Sp. z o.o. _ 20.1.2025
Seite 12 z 13
a) identifizierende Daten (z. B. Vor- und Nachname),
b) Kontaktdaten (z. B. geschäftliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer),
c) Daten zum Beruf (z. B. Position, Art der Geschäftstätigkeit).
6. Personenbezogene Daten von Personen, die vom Handelspartner zur Kontaktaufnahme mit
REVENTON bevollmächtigt wurden, wurden vom Handelspartner (dem Arbeitgeber der zur
Kontaktaufnahme mit REVENTON berechtigten Person oder dem Unternehmer, mit dem eine solche
Person zusammenarbeitet) zur Verfügung gestellt, um die für die Kontaktaufnahme mit REVENTON
zuständige Person anzugeben Durchführung des vom Handelspartner mit REVENTON
abgeschlossenen Vertrages.
7. Empfänger personenbezogener Daten können Unternehmen sein, mit denen REVENTON
Betrauungsverträge abgeschlossen hat, und Unternehmen, die mit REVENTON zusammenarbeiten,
wie zum Beispiel: IT-Dienstleister, Unternehmen, die Bankdienstleistungen erbringen.
8. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten von Handelspartnern oder
vertretungsberechtigten Personen des Handelspartners erfolgt die Verarbeitung personenbezogener
Daten für die Dauer des Vertrages oder der Zusammenarbeit und nach Beendigung des Vertrages für
die Zeit, die zur Erfüllung der auferlegten rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist auf REVENTON
und für die Dauer der Verjährung etwaiger Ansprüche. Daten, die auf Grundlage des berechtigten
Interesses von REVENTON verarbeitet werden, dürfen auch bis zur Erhebung eines Widerspruchs
durch die betroffene Person gemäß den Grundsätzen des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet
werden. 21 DSGVO, es sei denn, REVENTON weist nach, dass zwingende schutzwürdige Gründe für
die Verarbeitung vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person
überwiegen, oder Gründe für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ansprüchen.
9. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen, die von Handelspartnern zur
Kontaktaufnahme mit REVENTON berechtigt sind, werden personenbezogene Daten für die Dauer
des Vertrags oder der Zusammenarbeit mit dem Handelspartner (dem Arbeitgeber der zur
Kontaktaufnahme mit REVENTON berechtigten Person oder dem Unternehmer, mit dem diese
zusammenarbeiten) verarbeitet einer mitwirkenden Person) und nach Beendigung des Vertrages für
die Zeit, die zur Erfüllung der REVENTON auferlegten rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
sowie für die Verjährungsfrist etwaiger Ansprüche.
10. Die betroffene Person hat das Recht:
a) von REVENTON eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob Ihre personenbezogenen Daten
verarbeitet werden, sowie das Recht, auf diese Daten zuzugreifen, einschließlich der Anforderung
einer Kopie davon (Artikel 15 der DSGVO),
b) die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unrichtig sind oder
ergänzt werden (Artikel 16 der DSGVO),
c) die unverzügliche Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen (Art. 17 DSGVO),
d) Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 18 DSGVO),
e) Übermittlung personenbezogener Daten (Art. 20 DSGVO).
11. Darüber hinaus steht der betroffenen Person jederzeit ein Widerspruchsrecht aus den in Art. 11
DSGVO genannten Gründen zu. Art. 21 DSGVO, für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten auf Grundlage von Art. 6 Abschnitt 1 Buchstabe f DSGVO.
12. Der Betroffene hat außerdem das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen,
wenn ihm eine rechtswidrige Datenverarbeitung durch REVENTON bekannt wird. Die gemäß den
Bestimmungen des Gesetzes vom 10. Mai 2018 über den Schutz personenbezogener Daten
eingerichtete Aufsichtsbehörde ist der Präsident des Amtes für den Schutz personenbezogener
Daten (ul. Stawki 2, 00-193 Warschau).
13. REVENTON trifft keine automatisierten Entscheidungen und nutzt kein Profiling in Bezug auf die
verarbeiteten personenbezogenen Daten.
14. REVENTON selbst beabsichtigt nicht, personenbezogene Daten in ein Drittland (unter einem
Drittland ist ein Land außerhalb der EU und des EWR zu verstehen) zu übermitteln. Unter
Berücksichtigung der Besonderheiten der von REVENTON verwendeten Tools kann es jedoch
aufgrund des transnationalen Charakters des Datenflusses in den folgenden Situationen zu einer
Datenverarbeitung in Drittländern kommen: Verwendung von Tools von Google LLC mit Sitz in den
USA oder Microsoft Corporation mit Sitz in den USA kann es zu einer Übermittlung
personenbezogener Daten in die USA kommen, da sich einige Datenspeicherorte von Google und
Microsoft außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befinden. Grundlage für eine solche
Übermittlung ist die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023, mit der das
angemessene Schutzniveau für personenbezogene Daten durch die sog. „EU-US-
Datenschutzrahmen“, an dem „EU-US-Datenschutzrahmen“ Google LLC und Microsoft Corporation
ihre Teilnahme zertifiziert haben, sowie von der Europäischen Kommission genehmigte
Standardvertragsklauseln. Sofern die Datenübermittlung jedoch in keinem Fall auf einer Entscheidung
der Europäischen Kommission beruhte und REVENTON nicht an Standardvertragsklauseln mit
Websitebetreibern gebunden war, ist Art. 6 Abs. 1 lit. 49 Absatz 1 lit. b DSGVO.
15. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten von Handelspartnern oder
vertretungsberechtigten Personen erfolgt die Bereitstellung der Daten durch diese Personen auf
freiwilliger Basis, ist jedoch Voraussetzung für den Vertragsabschluss bzw. die Aufnahme einer
Zusammenarbeit mit REVENTON. Die Nichtbereitstellung der Daten führt dazu, dass der
Vertragsschluss und die Vertragserfüllung sowie die Aufnahme der Zusammenarbeit nicht möglich
sind.
16. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des
vom Verkäufer bereitgestellten B2B-Portals durch Handelspartner zum Zwecke der Auftragserteilung
finden Sie in der Datenschutzrichtlinie hier: https://reventongroup.de/de/datenschutzrichtlinie/.


15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes regeln, gelten die einschlägigen
Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die
Anwendung des am 11. April 1980 in Wien unterzeichneten Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
2. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Kaufvertrag
ergeben, werden vom polnischen ordentlichen Gericht entschieden, das für den Sitz des Verkäufers
zuständig ist.
3. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig
oder unanwendbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in Kraft.
4. Der aktuelle Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in einer Form, die das Lesen,
Herunterladen oder Ausdrucken ermöglicht, auf der Website des Verkäufers verfügbar:
https://b2b.reventongroup.eu/download/agugfr.pdf.
5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig
zu ändern. Der Verkäufer benachrichtigt den Handelspartner über die Änderung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen elektronisch an die vom Handelspartner angegebene E-Mail-Adresse unter
Übersendung eines Links zur aktuellen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Die Bestellung erfolgt jeweils auf der Grundlage der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die auf der unter Abschnitt genannten Website abrufbar sind 5 oben. Mit der Bestellung akzeptieren
Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht für Bestellungen, die vor Inkrafttreten der Änderung
aufgegeben wurden.